Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17
Externe Behörden
Region Hannover - Team FahrerlaubnisangelegenheitenHildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 61621744 Telefax: 0511 61621729 E-Mail: fahrerlaubnis@region-hannover.de | Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 9 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 9 Uhr bis 17 Uhr, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr - 13 Uhr |
Externe Ansprechpartner/in
Region Hannover - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten ![]() Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-21745 E-Mail: fahrerlaubnis@region-hannover.deHomepage: http://www.region-hannover.deÖffnungszeiten: Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- original Unterschrift auf Behördenvordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.