Schulpflichtig werden mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 alle Kinder, die bis zum 31. Juli 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 alle Kinder, die bis zum 31. August 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 alle Kinder die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden. Stichtag für die nachfolgenden Schuljahre ist jeweils fortlaufend der 30. September. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an den Schuleingangsuntersuchungen verpflichtet.