Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt an Ihrem Wohnort und/oder mit dem Standesamt in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll in Verbindung setzen. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Hinweise:
• Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt. Falls Sie nicht an Ihrem Heimatort heiraten möchten, übersendet das Wohnsitzstandesamt dem Heiratsstandesamt sämtliche Urkunden/Unterlagen zur Vornahme der Eheschließung und bescheinigt gleichzeitig, dass kein Ehehindernis festgestellt worden ist.
• Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelfall berücksichtigen müssen.
Voraussetzungen:
Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigem Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.