Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die vorgenannten KollegInnen zu folgenden Öffnungszeiten:
Montags: 8:30 - 11.30 Uhr; 14 - 15:30 Uhr
Dienstags: 8:30 - 11.30 Uhr; 14 -14:30 Uhr
Mittwochs: 8:30 - 11.30 Uhr; 14 -14:30 Uhr
Donnerstags: 8:30 - 11.30 ; 14 -14:30
Freitags: 8:30 - 11.30 Uhr
Wir informieren und beraten Sie gerne umfassend und individuell, persönlich und telefonisch. Für eine persönliche Vorsprache sollten Sie zu den oben stehenden Zeiten telefonisch einen Termin mit Ihrem/r Ansprechpartner/in vereinbaren.
Betreuungsgeld
Mit Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 - hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelungen des Betreuungsgeldgesetzes mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig sind. Somit können Anträge nach diesem Gesetz nicht mehr gestellt werden.
Elterngeld/ Elterngeld Plus
Das Elterngeld gibt es für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren oder ab diesem Zeitpunkt adoptiert oder mit dem Ziel der Adoption in Obhut aufgenommen worden sind.
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten.
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate/ 28 Monate (Elterngeld Plus) gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei/ vier (Elterngeld Plus) weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate/ 28 Monate (Elterngeld Plus), dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.
Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Monatsnettoeinkommens. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro und max. 1.800,00 Euro.
War das (Netto)Erwerbseinkommen vor der Geburt insgesamt höher als monatlich 1.200,00 Euro, sinkt der Prozentsatz schrittweise von 67 auf 65 Prozent.