Eine Bewachererlaubnis benötigt derjenige, der gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewacht.
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Bewacher
Ansprechpartner/in
Herr Siegfried Pohl![]() | |
Bereich Ordnung -22.2- Rathaus Garbsen, Zimmer C.0.06 // EG Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-554 Telefax: 05131 707-545 E-Mail: Siegfried.Pohl@garbsen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Soll der Betrieb im Zuständigkeitsbereich der Stadt Garbsen errichtet / übernommen werden bzw. haben Sie Ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Stadt Garbsen, so ist die Stadt Garbsen für das Erlaubnisverfahren zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart 0) und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für das Gewerbe mit Mindestbeträgen für Personenschäden (1 Mio €), Sachschäden (250.000,- €), Abhandenkommen (15.000,-€) und Vermögensschäden (12.500,- €)
- IHK-Bescheinigung zur selbständigen Ausübung des Bewachergewerbes; Alternativen erfahren Sie auf Nachfrage
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers
- Nachweis über die erforderlichen finanziellen Mittel
- Bei juristischen Personen und Vereinen zusätzlich:
- Kopie des gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die juristische Person/Verein zuständigen Finanzamtes.
- Die Nachweise, die die zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter erbringen müssen, erhalten Sie auf Nachfrage.
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühren werden für jeden Einzelfall im Rahmen der allgemeinen Gebührenordnung individuell berechnet. Die Antragsbearbeitung kann von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht werden.
Rechtsgrundlage
§ 34 a Gewerbeordnung (GewO)
Was sollte ich noch wissen?
Durch bestimmte Berufsausbildungen bzw. bereits ausgeübte Tätigkeiten kann die Notwendigkeit eines IHK - Nachweises entfallen.