Sie benötigen Beglaubigungen von Ablichtungen und Abschriften, weil Sie zum Beispiel Ihre Originalunterlagen nicht weggeben möchten? Dann können Sie Ablichtungen oder Abschriften von Ihren Originaldokumenten für bestimmte Angelegenheiten, die Ihnen das Bürgerbüro gern auf Anfrage mitteilt, beglaubigen lassen.
Für bestimmte Angelegenheiten kann auch Ihre Unterschrift oder Handzeichen beglaubigt werden. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis beziehungsweise Pass mit.
Grundsätzlich darf das Bürgerbüroaber nur Schriftstücke und Unterschriften beglaubigen, die von einer Behörde ausgestellt oder für eine Behörde bestimmt sind. Ausgenommen hiervon sind Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten.