Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Auskunftssperren
Ansprechpartner/in
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FB 22 Recht und Ordnung, FW, Bürgerbüro, StandesamtRathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-270 Telefax: 05131 707-226 E-Mail: buergerbuero@garbsen.de | Terminvereinbarungen im Bürgerbüro sind unter Telefon (0 51 31) 70 72 70 Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr möglich. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer: 2 Jahre
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.